Litigation-PR / Rechtskommunikation
Im Gerichtssaal der Öffentlichkeit

Ich freue mich, Ihnen unsere Erfahrung im Bereich der sogenannten Litigation-PR näher zu bringen. Die Antworten geben Ihnen einen raschen Einblick in unsere Tätigkeit.

Was ist Litigation-PR? 

Litigation-PR (prozessbegleitende oder verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit) bezeichnet die strategische Kommunikation vor, während und nach rechtlichen Auseinandersetzungen – vom ersten Medienbericht bis zum Urteil. Ziel ist es, Reputation zu schützen, mediale Vorverurteilung zu vermeiden und den rechtlichen Standpunkt verständlich zu erklären.

Was macht Binz Consulting anderes als andere Berater?

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der weit über «Öffentlichkeitsarbeit» hinausreicht und viel früher ansetzt. Wir beraten aus der Gesamtoptik Mandant-Anwalt-Kommunikation präventiv und vorausschauend, alle Stakeholder einbeziehend. Mit dem klaren Ziel: Stärkung der Glaubwürdigkeit der betroffenen Mandanten.

Worin unterscheidet sich Litigation-PR von klassischer Krisenkommunikation? 

Krisenkommunikation deckt alle Arten von Krisen ab, während Litigation-PR speziell straf‑, zivil‑ und aufsichtsrechtliche Verfahren kommunikativ begleitet. Dabei stehen juristische Spielregeln, Verfahrensrechte und die Rolle der Gerichte im Vordergrund und begrenzen bewusst, was kommunikativ zulässig und sinnvoll ist.

Weshalb ist Litigation-PR in der Schweiz wichtig?

Verfahren und Ermittlungen werden in der Schweiz oft früh öffentlich, was zu einseitiger Berichterstattung, Vorverurteilung und starken Reputationsschäden führen kann. Mit gezielter Rechtskommunikation sorgen wir dafür, dass die eigene Sicht rechtzeitig, präzise und fair im «Gerichtssaal der Öffentlichkeit» wahrgenommen oder – im besten Fall – unnötiges Aufsehen vermieden wird.

Für wen eignet sich Litigation-PR besonders? 

Typische Mandanten sind Unternehmen, Organisationen und exponierte Personen, für die ein Verfahren existenzielle Folgen haben kann. Ebenso relevant ist Litigation-PR für Einzelpersonen, deren berufliche Zukunft stark von einem intakten Ruf abhängt, etwa Verwaltungsräte, CEOs oder Geschäftsleitungsmitglieder. Wir kommen zudem oft zum Einsatz, wenn es um den Schutz von Urheber- und Immaterialgüterrechten zu unterstützen.

Wie arbeiten Sie mit Anwältinnen und Anwälten zusammen? 

Wir arbeiten mit ausgewählten Anwälten zusammen, welche die gleiche Philosophie wie wir verfolgen. Nämlich nicht allein das juristische, sondern das Gesamtinteresse der Betroffenen zum Hauptziel haben. Litigation-PR ergänzt dabei – auf Augenhöhe – die juristische Vertretung. Dank juristischem Hintergrund und Erfahrung in Rechtskommunikation spricht Roland Binz die Sprache der Kanzleien und weiss diese gezielt in einfach verständliche Botschaften umzusetzen. Unser Ziel ist nicht nur, die rechtliche Strategie zu stützen, sondern in erster Linie das Optimum für die Klienten aus der gesamten Güterabwägung zu erreichen. Das heisst: die Wechselwirkungen zwischen Recht und Kommunikation im Interesse der Betroffenen zu nutzen.

Was qualifiziert Roland Binz als Experten für Litigation-PR?

Roland Binz verbindet langjährige Praxis in Krisen- und Rechtskommunikation mit einem juristischen Hintergrund (Studium an der Universität Bern) und einschlägigen Publikationen, etwa dem Anwaltsrevue-Beitrag zu Rechtskommunikation im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“. Die Tätigkeit als erprobter Krisenmanager, früherer Gerichtsberichterstatter und Referent an Hochschulen und Fachtagungen unterstreicht die Spezialisierung. 

Wann sollte man Litigation-PR beiziehen?

Idealerweise so früh wie möglich – bereits bei ersten Medienanfragen, internen Hinweisen oder Vorabklärungen durch Behörden. Wer abwartet, riskiert, dass sich ein negatives Narrativ verfestigt, das später nur mit hohem Aufwand korrigiert werden kann